Vorstand:
E-Mail Adresse des Vorstands:
Infos über den Vereinsvorstand
1. Den Vorstand
bilden:
- Der/Die 1.
Vorsitzende
- Der/Die stellvertretende
Vorsitzende
- Der/Die Schatzmeister/in +
der/die 2. stellvertr. Vorsitzende
- Der/Die
Schriftführer/in
- Der/Die technische
Leiter
- Der/Die Jugendleiter/in
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind
- Der/Die 1. Vorsitzende
- Der/Die stellvertretende Vorsitzende
- Der/Die Schatzmeister/in + der/die 2. stellvertr.
Vorsitzende
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je
zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
3. Der Vorstand wird mit Ausnahme des/der Jugendleiter/in von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
Der/die Jugendleiter/in wird gemäß der Jugendsatzung von der Jugend des Vereins gewählt.
4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen.
5. Der Vorstand erledigt alle laufenden
Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des
Vereinsvermögens. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die
Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Die Zuständigkeit der
einzelnen Vorstandsmitglieder können in einem Aufgabenverteilungsplan festgelegt
werden.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines/r Vertreters/in.
Der Vorstand ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.